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Datum des Inkrafttretens: Juni 2022

AGB Diffrent Bike- & Skiverleih

  • 1.

    Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und dem Bike- Skiverleih DIFFRENT – Stefan Kröll, mit Zahlung des gesamten Mietpreises durch den Mieter zustande. Der Kunde bestätigt mit seiner Buchungsvornahme, dass er voll geschäftsfähig und somit mindestens 18 Jahre alt ist.

  • 2.

    Der Mietpreis gilt nur für aufeinanderfolgende Tage.

  • 3.

    Auch in Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstiger Witterung, bleibt die Mietzahlungspflicht aufrecht.

  • 4.

    Bei Verletzung oder Krankheit des Mieters während aufrechter Miete, gilt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests und der sofortigen Rückgabe des Mietgegenstandes, dass ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des ärztlichen Attests keine Miete zu zahlen ist und eine Geldrückgabe für die restliche bereits bezahlte Mietdauer erfolgt.

  • 5.

    Im Mietpreis inbegriffen ist die kostenlose Möglichkeit, auf ein anderes Modell der gleichen Preisklasse umzusteigen.

  • 6.

    Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist untersagt.

  • 7.

    Der Mietgegenstand ist grundsätzlich nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert. Im Schadenfall, also bei Bruch, Verlust oder Diebstahl, ist ein der Zeitwert des Mietgegenstandes zu bezahlen.

  • 8.

    Im Fall eines Diebstahls ist in jedem Fall, die Vorlage einer polizeilichen Anzeige durch den Mieter erforderlich, bei Nichtvorlage der polizeilichen Anzeige ist der Zeitwert des Mietgegenstandes zu ersetzen. Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu zahlen, sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Zeitwert des Produktes.

  • 9.

    Vermietungen nach 16:00 Uhr werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet.

  • 10.

    Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Mieters – insbesondere im Zusammenhang mit der Bindungseinstellung - entstehen.

  • 11.

    Es gilt ausschließlich österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen - als vereinbart, Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters.

  • 12.

    Stornierungsbedingungen: Bei Stornierung Ihrer Buchung bis 7 Tage vor Leihbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung bis 1 Tag vor Buchung werden 50% des Mietpreises verrechnet. Bei Nicht Erscheinen am Tag der Buchung werden 100% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Spezielle AGBS für den Bikeverleih
  • 13.

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang und der Betrieb eines (Elektro-)fahrrades ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, welches vom Ausübenden in Kauf genommen werden muss.

  • 14.

    Die Benutzung des (Elektro)-fahrrades, sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und und eingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

  • 15.

    Beim Betrieb des (Elektro)-fahrrades ist zu beachten, dass dieses als Fahrrad im Sinne der StVO gilt und dementsprechend die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind. Insbesondere ist das Tragen eines Helmes ist unbedingt erforderlich

  • 16.

    Der Vermieter übernimmt lediglich die Haftung bei Person- enschäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieter s bzw. dessen Mitarbeitern. Dasselbe gilt für Sach- und Vermögensschäden.

  • 17.

      17. Das ausgeliehene (Elektro)-fahrrades darf nur von der Person gelenkt werden, die das Gerät ausgeliehen hat. Die Weitergabe des (Elektro)-fahrrades ist untersagt.

  • 18.

    Jeder Benutzer der Fahrzeuge trägt die zivil-und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder der von ihm ge- steuerten Fahrzeuge verursachten Personen-, Sach-und Vermögensschäden.

  • 19.

    Die Benutzung des (Elektro)-fahrrades ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen-oder Medikamenteneinfuss stehen. Schwangere Frauen oder Personen mit Herzproblemen und/ oder Bluthochdruck wird ausdrücklich von der Nutzung abgeraten.

  • 20.

    Bei der Benutzung des Elektrofahrrades ist den Anweisungen des Betreibers / Vermieters Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen vom Betreiber / Vermieter oder deren Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Betreiber / Vermieter keine Haftung. Für den Fall, dass der Mieter Dritten einen Schaden zufügt, ist der Vermieter schad- und klaglos zu halten.

  • 21.

    Allfällige Beschädigungen des Mietgegenstandes sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

Unternehmensdaten:

Diffrent
Stefan Kröll
Dornau 313, 6292 Finkenberg
Ust-ID: ATU72765607

Kontaktdaten

  • PHONE

    +43 660 20 22 333

  • E-MAIL

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    Stefan Kröll
    Dornau 313
    6292 Finkenberg